In unserem Online-Reservierungsprozess bieten wir Ihnen zwei Versicherungen an, die Sie als kostenpflichtige Zusatzleistungen abschließen können:
- Haftungsreduzierung der Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz
- Insassenunfallversicherung (auch "PAI" genannt, Unfallversicherung für Fahrer und Insassen)
Was bedeutet das genau?
Bei den meisten Tarifen ist ein Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 800,00 bzw. 1.500,00 Euro pro Schadenfall (siehe Angebotsdetails bei der Fahrzeugauswahl) sowie ein Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro inklusive. Mit Abschluss des jeweiligen Angebots zur Haftungsreduzierung sinkt die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz auf bis zu 0,00 Euro je Schadenfall. Beachten Sie bitte, dass Sie als Mieter nicht nur für selbst verursachte, sondern auch für fremdverschuldete Schäden haften, sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können (beispielsweise bei Parkremplern). Der Abschluss der Haftungsreduzierung kann sich also durchaus lohnen – entweder direkt online bei der Reservierung des Mietwagens oder nachträglich bei der Abholung vor Ort. Wenn Sie zu den Versicherungsbedingungen Fragen haben sollten oder nicht sicher sind, ob Sie diese Versicherung wirklich brauchen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Vermietstationen gern weiter.
Die Insassenunfallversicherung, auf oft PAI genannt (Personal Accident Insurance), ist eine Unfallversicherung für den Fahrer und für alle Personen, die mit ihm zusammen im Mietwagen sitzen.
Wird bei Anmietung eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen, besteht bei sämtlichen Unfällen, bei denen Fahrer und Insassen zu Schaden kommen, Versicherungsschutz. Bei Unfällen sind Personenschäden oder Tod mit einer Versicherungssumme von bis zu € 26.000,00 bei Tod und € 52.000,00 bei Invalidität abgedeckt. Dieser Leistungsanspruch ist unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Hat der Fahrer einen Unfall selbst verschuldet, so können die Insassen (zusätzlich zu den Ansprüchen aus der Insassenunfallversicherung) Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend machen. Hier erfolgt keine Verrechnung (zwischen Anspruch aus der Haftpflichtversicherung und aus der PAI) – die Passagiere / Mitfahrer erhalten beide Leistungen. Der Fahrer selbst hat in diesem Fall ausschließlich einen Leistungsanspruch durch die Insassenunfallversicherung. Hat der Fahrer einen Unfall nicht verschuldet, sondern z. B. ein Fußgänger, Radfahrer oder ein Reifenplatzer, so können die Insassen im Zweifelsfall nur Ansprüche aus der Insassenunfallversicherung geltend machen. Die Versicherung leistet zudem auch bei Unfällen / Personenschäden beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Reinigen des Fahrzeuges. Bei hohem Invaliditätsgrad des Fahrers erhält dieser eine Verdreifachung der Versicherungssumme.
Über die genauen Versicherungsbedingungen informieren Sie gern die Mitarbeiter unserer Vermietstation vor Ort.