Wann greift die Teilkaskoversicherung bei einem Wildschaden?
Eine Teilkaskoversicherung greift generell nur bei Unfällen / Kollisionen mit lebendigen Wildtieren bzw. Haarwild. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver verursacht werden, übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regelung: Weicht ein Autofahrer einem großen Tier (z. B. Hirsch) aus, kommen einige Versicherungen für die Schäden auf. Bei Schäden, die durch bereits tote Tiere entstehen, haben Sie meist keinen Versicherungsanspruch. Eine weitere Bedingung für das Einspringen Ihrer Versicherung: Der Unfall muss passieren, während Ihr Fahrzeug in Bewegung ist.
Ohne offizielle Wildunfallbescheinigung übernimmt kaum eine Teilkaskoversicherung Ihre Unfallschäden. Durch zusätzliche Beweise (z. B. Fotos) erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Kostenerstattung. Sollte ein Beifahrer bei dem Wildunfall dabei gewesen sein, kann dieser den Unfallhergang schriftlich bezeugen. Ohne eine ausreichende Beweislage erstattet die Teilkaskoversicherung zumeist keine Unfallkosten.
- Bei Unfällen mit anderen Tieren, wie zum Beispiel Nutztieren, haftet entweder der Besitzer oder dessen Haftpflichtversicherung.
- Verursachen Sie durch abruptes Abbremsen einen Auffahrunfall, tragen Sie eine Teilschuld an den Schäden, da sie fahrlässig handeln.